DGUV113-20 „Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen 2 Tage
Hydraulik-Schlauchleitungen sind prüfpflichtige Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
In unserem 2-Tages Seminar erklären wir Ihnen alles, was Sie für die Prüfprotokolle nach DGUV 113-020 (DGUV 113-015 – BGR 237) benötigen und auf welche Punkte Sie besonders achten müssen.
DGUV113-20 Qualifizierung zur befähigten Person für Hydraulik-Schlauchleitungen
Seit dem 1.1.2003 sind Hydraulik-Schlauchleitungen als prüfpflichtige Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV deklariert worden. Ferner ist für Sie als Arbeitgeber und Unternehmer am 1.6.2015 die neue Betriebssicherheitsverordnung mit vielen wichtigen Änderungen und Regelungen in Kraft getreten.
In der am 1.6.2016 erneut geänderten Fassung der BetrSichV wurden wieder zahlreiche Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, auf die wir im Seminar detailiert eingehen und speziell hinweisen.
Basierend auf den Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilung §3 BetrSichV und Vorgaben des Maschinenherstellers, muss eine „befähigte Person“ die Hydraulik-Schlauchleitungen nach DGUV 113-020 (vormals BGR 237) prüfen und dokumentieren und das mindestens 1 x jährlich
Hierbei gilt zu beachten, dass Ihre aussagekräftige, betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung mit berücksichtigt wird.
Haben Sie diese Richtlinien schon umgesetzt und sind Ihnen die Zusammenhänge bewusst?
In unserem 2-Tages Seminar erklären wir Ihnen alles, was Sie für die Prüfprotokolle nach DGUV 113-020 benötigen und auf welche Punkte Sie besonders achten müssen.
Wie sehen Schadensbilder aus, worauf muss ich achten?
Wie sieht ein mögliches Prüfprotokoll aus?
Welche Richtlinien, DIN, TRBS, usw. benötigen als Grundlage?
Kein Problem, wir zeigen Ihnen den kompletten Ablauf.
Empfehlung: Vorheriger Besuch des Hydraulik Grundlagen Seminares. So werden zusammenhängende Abläufe klar und verständlich.